A. Entscheide des Regierungsrates 1094,1095 liehen Grundlage entbehren» (St.Gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 1961 S. 214). Diese Prüfungspflicht besteht in allen Fällen, ob nun die Anmeldung von einem Privaten, von einer Gerichts- oder - wie im vorliegenden Falle - von einer Verwaltungsbehörde ausgeht. Die Kontrollbe- fugnis ist indessen nicht unbeschränkt. Sie bezieht sich in erster Linie auf die Feststellung, ob die formellen Voraussetzungen der Eintragung, Voroder Anmerkung vorh
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1095
A. Entscheide des Regierungsrates 1094,1095 liehen Grundlage entbehren» (St.Gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 1961 S. 214). Diese Prüfungspflicht besteht in allen Fällen, ob nun die Anmeldung von einem Privaten, von einer Gerichts- oder - wie im vorliegenden Falle - von einer Verwaltungsbehörde ausgeht. Die Kontrollbe- fugnis ist indessen nicht unbeschränkt. Sie bezieht sich in erster Linie auf die Feststellung, ob die formellen Voraussetzungen der Eintragung, Voroder Anmerkung vorh
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