A. Entscheide des Regierungsrates 1089, 1090 dem bereits wasserbaupolizeiliche und raumplanerische Gründe die Erteilung einer Eindolungsbewilligung verbieten. Infolge geänderter Bewirtschaftungsformen werden vor allem im Sommer mit den heftigen Regenfällen mehr als früher Heu, Zweige und anderes mehr in Bächen mitgeschwemmt. Bei jeder Eindolung besteht daher eine erhebliche Gefahr der Verstopfung des Durchlasses, was zu Überschwemmungen führt. Von der Bewilligung einer Eindolung ist schon au
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1090
A. Entscheide des Regierungsrates 1089, 1090 dem bereits wasserbaupolizeiliche und raumplanerische Gründe die Erteilung einer Eindolungsbewilligung verbieten. Infolge geänderter Bewirtschaftungsformen werden vor allem im Sommer mit den heftigen Regenfällen mehr als früher Heu, Zweige und anderes mehr in Bächen mitgeschwemmt. Bei jeder Eindolung besteht daher eine erhebliche Gefahr der Verstopfung des Durchlasses, was zu Überschwemmungen führt. Von der Bewilligung einer Eindolung ist schon au
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