A. Entscheide des Regierungsrates 1089 1089 Wasserrecht. Eigentum an Flüssen und Bächen, Eindolung von Gewässern (Art. 199 EG zum ZGB; bGS 211.1). Im Zuge der Erstellung seiner bewilligten Jauchegrube deponierte J. M. das anfallende Aushubmaterial im Gelände, womit gleichzeitig ein Bächlein eingedolt wurde. Die zuständige Behörde bewilligte die Eindolung nicht. Gegen diese Verweigerung der Bewilligung erhob J.M . Rekurs beim Regierungsrat. Art. 664 ZGB bestimmt, dass herrenlose und öffentliche
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1089
A. Entscheide des Regierungsrates 1089 1089 Wasserrecht. Eigentum an Flüssen und Bächen, Eindolung von Gewässern (Art. 199 EG zum ZGB; bGS 211.1). Im Zuge der Erstellung seiner bewilligten Jauchegrube deponierte J. M. das anfallende Aushubmaterial im Gelände, womit gleichzeitig ein Bächlein eingedolt wurde. Die zuständige Behörde bewilligte die Eindolung nicht. Gegen diese Verweigerung der Bewilligung erhob J.M . Rekurs beim Regierungsrat. Art. 664 ZGB bestimmt, dass herrenlose und öffentliche
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