A. Entscheide des Regie rungs rates 1073, 1074 Eltern und ihren Kindern; es ist dem höherwertigen Gut der körperlichen und sittlichen Gesundheit des Kindes untergeordnet (vgl. BGE 89 II 5f.). Eine Gefährdung des Kindes liegt insbesondere dann vor, «wenn das Besuchsrecht die gedeihliche Entwicklung des Kindes beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht (. . .) . Nicht erforderlich ist pflichtwidriges Verhalten des Besuchsberechtigten. Die Gefährdung kann schon in der immer wieder neuen Störun
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1074
A. Entscheide des Regie rungs rates 1073, 1074 Eltern und ihren Kindern; es ist dem höherwertigen Gut der körperlichen und sittlichen Gesundheit des Kindes untergeordnet (vgl. BGE 89 II 5f.). Eine Gefährdung des Kindes liegt insbesondere dann vor, «wenn das Besuchsrecht die gedeihliche Entwicklung des Kindes beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht (. . .) . Nicht erforderlich ist pflichtwidriges Verhalten des Besuchsberechtigten. Die Gefährdung kann schon in der immer wieder neuen Störun
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