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ARGVP 1988 1074

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regie rungs rates 1073, 1074 Eltern und ihren Kindern; es ist dem höherwertigen Gut der körperlichen und sittlichen Gesundheit des Kindes untergeordnet (vgl. BGE 89 II 5f.). Eine Gefährdung des Kindes liegt insbesondere dann vor, «wenn das Be­suchsrecht die gedeihliche Entwicklung des Kindes beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht (. . .) . Nicht erforderlich ist pflichtwidriges Verhalten des Besuchsberechtigten. Die Gefährdung kann schon in der immer wie­der neuen Störun

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A. Entscheide des Regie rungs rates 1073, 1074 Eltern und ihren Kindern; es ist dem höherwertigen Gut der körperlichen und sittlichen Gesundheit des Kindes untergeordnet (vgl. BGE 89 II 5f.). Eine Gefährdung des Kindes liegt insbesondere dann vor, «wenn das Be­suchsrecht die gedeihliche Entwicklung des Kindes beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht (. . .) . Nicht erforderlich ist pflichtwidriges Verhalten des Besuchsberechtigten. Die Gefährdung kann schon in der immer wie­der neuen Störun

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