A. Entscheide des Regierungsrates 1048 1048 Verfahren . Eine «Rechtsverweigerungs- und Willkürbeschwerde» kann unter Umständen als Aufsichtsbeschwerde entgegengenommen werden. Aufsichtsbeschwerden gegen gemeinderätliche Kommissionen sind an den Gemeinderat zu richten1. E.B. reichte beim Regierungsrat eine «Rechtsverweigerungs- und Willkürbeschwerde» gegen die Baukommission der Gemeinde S. ein mit dem Antrag, die Kommission sei zu verhalten, ein vor rund drei Jahren eingereichtes Baugesuch für
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1048
A. Entscheide des Regierungsrates 1048 1048 Verfahren . Eine «Rechtsverweigerungs- und Willkürbeschwerde» kann unter Umständen als Aufsichtsbeschwerde entgegengenommen werden. Aufsichtsbeschwerden gegen gemeinderätliche Kommissionen sind an den Gemeinderat zu richten1. E.B. reichte beim Regierungsrat eine «Rechtsverweigerungs- und Willkürbeschwerde» gegen die Baukommission der Gemeinde S. ein mit dem Antrag, die Kommission sei zu verhalten, ein vor rund drei Jahren eingereichtes Baugesuch für
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