A. Entscheide des Regierungsrates 1044, 1045 (Antrag) und welche Gründe er hiefür anbringen kann. Ohne eine minimale Begründung ist die Behandlung eines Rekurses nicht möglich. Im vorliegenden Fall begnügt sich der Rekurrent damit, in allgemeiner Weise seine Erfahrungen mit den Gerichten zu schildern, ohne sich konkret mit der angefochtenen Verfügung auseinanderzusetzen. Trotz zweimaliger ausdrücklicher Einladung hat er es unterlassen, seinen Rekurs näher zu begründen. Aus dem Rekursschreiben
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1045
A. Entscheide des Regierungsrates 1044, 1045 (Antrag) und welche Gründe er hiefür anbringen kann. Ohne eine minimale Begründung ist die Behandlung eines Rekurses nicht möglich. Im vorliegenden Fall begnügt sich der Rekurrent damit, in allgemeiner Weise seine Erfahrungen mit den Gerichten zu schildern, ohne sich konkret mit der angefochtenen Verfügung auseinanderzusetzen. Trotz zweimaliger ausdrücklicher Einladung hat er es unterlassen, seinen Rekurs näher zu begründen. Aus dem Rekursschreiben
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung