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ARGVP 1988 1040

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1039,1040 fen ist. «Dazu gehören einmal die Bewohner, ungeachtet ob sie Mieter oder Eigentümer sind; sodann der Geschäftsinhaber, auch wenn die Verfü­gung nicht ihn selber berührt, sondern seinen Kunden und Lieferanten; schliesslich der Liegenschaftsbesitzer, der anderswo wohnt» (VPB 50, 1986, Nr. 49 E. 26 mit Verweisen). RRB 17.3.1987 1040 Verfahren . Legitimation zum Rekurs; Begriff der anfechtbaren Verfügung (Art.18und 19 des Gesetzes über das Verwaltungsverf

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1040

A. Entscheide des Regierungsrates 1039,1040 fen ist. «Dazu gehören einmal die Bewohner, ungeachtet ob sie Mieter oder Eigentümer sind; sodann der Geschäftsinhaber, auch wenn die Verfü­gung nicht ihn selber berührt, sondern seinen Kunden und Lieferanten; schliesslich der Liegenschaftsbesitzer, der anderswo wohnt» (VPB 50, 1986, Nr. 49 E. 26 mit Verweisen). RRB 17.3.1987 1040 Verfahren . Legitimation zum Rekurs; Begriff der anfechtbaren Verfügung (Art.18und 19 des Gesetzes über das Verwaltungsverf

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