A. Entscheide des Regierungsrates 1035 1035 Verfahren. Beweispflicht bei der Zustellung einer Verfügung. A ., B. und C. sind zu gesamter Hand Eigentümer der in den Perimeterbereich der Flurgenossenschaft H. einbezogenen Liegenschaft 2452. Während A. und B. zur Gründungsversammlung vom 4. März 1975 eingeladen wurden und daran auch teilnahmen, behauptet C. in einer am 24. Oktober 1975 erhobenen Einsprache - nachdem ein Strassenprojekt der Flurgenossenschaft öffentlich ausgeschrieben wurde er ha
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1035
A. Entscheide des Regierungsrates 1035 1035 Verfahren. Beweispflicht bei der Zustellung einer Verfügung. A ., B. und C. sind zu gesamter Hand Eigentümer der in den Perimeterbereich der Flurgenossenschaft H. einbezogenen Liegenschaft 2452. Während A. und B. zur Gründungsversammlung vom 4. März 1975 eingeladen wurden und daran auch teilnahmen, behauptet C. in einer am 24. Oktober 1975 erhobenen Einsprache - nachdem ein Strassenprojekt der Flurgenossenschaft öffentlich ausgeschrieben wurde er ha
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