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ARGVP 1988 1028

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1028, 1029 1028 Verfahren. Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens (Art. 14 des Gesetzes überdas Verwaltungsverfahren; bGS 143.5). Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig erledigten Verfahrens ist in Anlehnung an die bisherige Praxis und die Rechtsprechung des Bundesge­richtes in Art. 14 VwVG geregelt worden. Von Beeinflussung durch eine strafbare Handlung abgesehen, tritt die Behörde auf ein Wiedererwä­gungsgesuch nur ein, falls sich die zu beurteile

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1028

A. Entscheide des Regierungsrates 1028, 1029 1028 Verfahren. Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens (Art. 14 des Gesetzes überdas Verwaltungsverfahren; bGS 143.5). Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig erledigten Verfahrens ist in Anlehnung an die bisherige Praxis und die Rechtsprechung des Bundesge­richtes in Art. 14 VwVG geregelt worden. Von Beeinflussung durch eine strafbare Handlung abgesehen, tritt die Behörde auf ein Wiedererwä­gungsgesuch nur ein, falls sich die zu beurteile

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