A. Entscheide des Regierungs rates 1022, 1023 3. Behörden 3.1 Regierung und Verwaltung 1022 Einsichtgabe in Akten des Regierungsrates an M itglieder des Kantonsrates. Einzelnen Mitgliedern des Kantonsrates kann keine Einsicht in regierungs- rätliche Akten gewährt werden. Das Recht zur Einsichtnahme in regie- rungsrätliche Akten steht generell lediglich der staatswirtschaftlichen Kommission zu, der zur Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben die Protokolle des Regierungsrates offen stehen müssen. Besti
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1022
A. Entscheide des Regierungs rates 1022, 1023
3. Behörden 3.1 Regierung und Verwaltung 1022 Einsichtgabe in Akten des Regierungsrates an M itglieder des Kantonsrates. Einzelnen Mitgliedern des Kantonsrates kann keine Einsicht in regierungs- rätliche Akten gewährt werden. Das Recht zur Einsichtnahme in regie- rungsrätliche Akten steht generell lediglich der staatswirtschaftlichen Kommission zu, der zur Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben die Protokolle des Regierungsrates offen stehen müssen. Besti
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