opencaselaw.ch

ARGVP 1988 1019

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1018, 1019 verschiedenen Beweggründen erfolgen. Der Unterzeichner gibt lediglich seinem Willen nach Anrufung des Souveräns Ausdruck und braucht nicht unbedingt Gegner der Vorlage zu sein. Es ist nicht einzusehen, weshalb das Fehlen einer Begründung dem Gemeinderat die Vorbereitung der Abstimmung spürbar erschweren sollte. Kommt ein Referendum zu­stande, so steht er vor einer ganz ähnlichen Situation wie bei einem Geschäft, das dem obligatorischen Referendum unte

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1019

A. Entscheide des Regierungsrates 1018, 1019 verschiedenen Beweggründen erfolgen. Der Unterzeichner gibt lediglich seinem Willen nach Anrufung des Souveräns Ausdruck und braucht nicht unbedingt Gegner der Vorlage zu sein. Es ist nicht einzusehen, weshalb das Fehlen einer Begründung dem Gemeinderat die Vorbereitung der Abstimmung spürbar erschweren sollte. Kommt ein Referendum zu­stande, so steht er vor einer ganz ähnlichen Situation wie bei einem Geschäft, das dem obligatorischen Referendum unte

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung