opencaselaw.ch

ARGVP 1988 1017

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1017 1017 W ahlen und Abstim m ungen. Fristwahrung bei der Abstimmungsbe­schwerde. 1. Gemäss Art. 47 Abs. 1 derVerordnung vom 6. November 1978 überdie politischen Rechte1 (bGS 131.12) kann wegen Verletzung des Stimmrechts sowie wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchfüh­rung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde ge­führt werden. Diese ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Be­schwerdegrundes, spätestens jedoch am dritt

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1017

A. Entscheide des Regierungsrates 1017 1017 W ahlen und Abstim m ungen. Fristwahrung bei der Abstimmungsbe­schwerde.

1. Gemäss Art. 47 Abs. 1 derVerordnung vom 6. November 1978 überdie politischen Rechte1 (bGS 131.12) kann wegen Verletzung des Stimmrechts sowie wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchfüh­rung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde ge­führt werden. Diese ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Be­schwerdegrundes, spätestens jedoch am dritt

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung