A. Entscheide des Regierungsrates 1010,1011 H.E., sondern auf einen seiner Namensvettern, dem er dann auch stimmen wollte. Diese Annahme ist keineswegs abwegig, lehrt doch die Erfahrung, dass ein Teil der Stimmbürger die Wahlvorbereitungen nur ganz nebenbei zu verfolgen pflegt. Anders liesse es sich übrigens nicht erklären, dass bei der angefochtenen Wahl 11 ungenügend ausgefüllte Wahlzettel festgestellt werden mussten, obwohl an der öffentlichen Vorbesprechung ausdrücklich auf die Notwendigk
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1011
A. Entscheide des Regierungsrates 1010,1011 H.E., sondern auf einen seiner Namensvettern, dem er dann auch stimmen wollte. Diese Annahme ist keineswegs abwegig, lehrt doch die Erfahrung, dass ein Teil der Stimmbürger die Wahlvorbereitungen nur ganz nebenbei zu verfolgen pflegt. Anders liesse es sich übrigens nicht erklären, dass bei der angefochtenen Wahl 11 ungenügend ausgefüllte Wahlzettel festgestellt werden mussten, obwohl an der öffentlichen Vorbesprechung ausdrücklich auf die Notwendigk
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