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ARGVP 1988 1010

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1009, 1010 Da diese Praxis unter den heutigen Verhältnissen zu Resultaten führen kann, die nicht allseitig befriedigen, sah sich der Regierungsrat veran­lasst, folgende neue Richtlinien für die Kandidatenbezeichnung aufzu­stellen: Ungültig sind Stimmen, die zu Zweifeln über den Willen des Wählers Anlass geben. Trifft ein Name infolge unvollständiger Bezeichnung auf zwei wählbare Personen zu, so ist die Stimme trotzdem gültig, sofern vor der Wahl in der Presse, i

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1010

A. Entscheide des Regierungsrates 1009, 1010 Da diese Praxis unter den heutigen Verhältnissen zu Resultaten führen kann, die nicht allseitig befriedigen, sah sich der Regierungsrat veran­lasst, folgende neue Richtlinien für die Kandidatenbezeichnung aufzu­stellen: Ungültig sind Stimmen, die zu Zweifeln über den Willen des Wählers Anlass geben. Trifft ein Name infolge unvollständiger Bezeichnung auf zwei wählbare Personen zu, so ist die Stimme trotzdem gültig, sofern vor der Wahl in der Presse, i

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