A. Entscheide des Regierungsrates 1007,1008 hängen aber derart eng zusammen, dass eine Aufsplitterung in zwei Vorlagen zu einem höchst unbefriedigenden Ergebnis führen könnte. Würde beispielsweise die ARA angenommen, die Zufahrtsstrasse aber verworfen, wäre die Realisierung des ganzen Projektes in Frage gestellt, da die Zufahrtsstrasse eine notwendige Voraussetzung für den Bau der ARA darstellt. Bei dieser Situation ist nicht zu prüfen, ob die vorgesehene Linienführung zweckmässig ist oder n
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1008
A. Entscheide des Regierungsrates 1007,1008 hängen aber derart eng zusammen, dass eine Aufsplitterung in zwei Vorlagen zu einem höchst unbefriedigenden Ergebnis führen könnte. Würde beispielsweise die ARA angenommen, die Zufahrtsstrasse aber verworfen, wäre die Realisierung des ganzen Projektes in Frage gestellt, da die Zufahrtsstrasse eine notwendige Voraussetzung für den Bau der ARA darstellt. Bei dieser Situation ist nicht zu prüfen, ob die vorgesehene Linienführung zweckmässig ist oder n
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung