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ARGVP 1988 1008

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1007,1008 hängen aber derart eng zusammen, dass eine Aufsplitterung in zwei Vor­lagen zu einem höchst unbefriedigenden Ergebnis führen könnte. Würde beispielsweise die ARA angenommen, die Zufahrtsstrasse aber verwor­fen, wäre die Realisierung des ganzen Projektes in Frage gestellt, da die Zufahrtsstrasse eine notwendige Voraussetzung für den Bau der ARA dar­stellt. Bei dieser Situation ist nicht zu prüfen, ob die vorgesehene Linien­führung zweckmässig ist oder n

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1008

A. Entscheide des Regierungsrates 1007,1008 hängen aber derart eng zusammen, dass eine Aufsplitterung in zwei Vor­lagen zu einem höchst unbefriedigenden Ergebnis führen könnte. Würde beispielsweise die ARA angenommen, die Zufahrtsstrasse aber verwor­fen, wäre die Realisierung des ganzen Projektes in Frage gestellt, da die Zufahrtsstrasse eine notwendige Voraussetzung für den Bau der ARA dar­stellt. Bei dieser Situation ist nicht zu prüfen, ob die vorgesehene Linien­führung zweckmässig ist oder n

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