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ARGVP 1988 1001

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regie rungs rates 1001 1. Bürgerrecht 1001 Bürgerrecht. Umschreibung des Wohnsitzerfordernisses (Art. 2 Abs.1 lit.a des Land- und Gemeindebürgerrechtsgesetzes; bGS 121.1). Personen, welche das Landrecht zu erwerben wünschen, haben sich u.a. auszuweisen, dass sie seit wenigstens einem Jahre im Kanton gewohnt haben. Diese Vorschrift bezieht sich formell auf die Zeit unmittelbar vor Einreichung des Bürgerrechtsgesuches. Materiell bedeutet das Erfordernis des Wohnens: Den Aufenthal

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1001

A. Entscheide des Regie rungs rates 1001

1. Bürgerrecht 1001 Bürgerrecht. Umschreibung des Wohnsitzerfordernisses (Art. 2 Abs.1 lit.a des Land- und Gemeindebürgerrechtsgesetzes; bGS 121.1). Personen, welche das Landrecht zu erwerben wünschen, haben sich u.a. auszuweisen, dass sie seit wenigstens einem Jahre im Kanton gewohnt haben. Diese Vorschrift bezieht sich formell auf die Zeit unmittelbar vor Einreichung des Bürgerrechtsgesuches. Materiell bedeutet das Erfordernis des Wohnens: Den Aufenthal

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