AR GVP 35/2023 Nr. 3869 Löschung aus dem Anwaltsregister (Art. 9 BGFA). Fehlen der Eintragungsvoraussetzung, dass keine straf- rechtliche Verurteilung vorliegt wegen Handlungen, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren sind (Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA). Entscheid der Anwaltsaufsichtskommission, 09.02.2023, AAK 21 1 Aus den Erwägungen: 9.1 Der Verzeigte lässt geltend machen, vorliegend sei eine einmalige Verfehlung zu beurteilen, wobei er sei- ner Klientin habe helfen wollen und nicht e
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Anwaltsaufsichtskommission AAK-21-1 ARGVP 2023 3869
AR GVP 35/2023 Nr. 3869 Löschung aus dem Anwaltsregister (Art. 9 BGFA). Fehlen der Eintragungsvoraussetzung, dass keine straf- rechtliche Verurteilung vorliegt wegen Handlungen, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren sind (Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA). Entscheid der Anwaltsaufsichtskommission, 09.02.2023, AAK 21 1 Aus den Erwägungen: 9.1 Der Verzeigte lässt geltend machen, vorliegend sei eine einmalige Verfehlung zu beurteilen, wobei er sei- ner Klientin habe helfen wollen und nicht e
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