AR GVP 33/2021 Nr. 3827 Disziplinaranzeige. Verletzung von Berufsregeln (Art. 12 lit. a BGFA). Verhalten zwischen Anwälten. Die Einreichung von mehreren Betreibungsbegehren eines Rechtsanwaltes gegen einen Berufskollegen ist auf- grund der konkreten Umstände nicht zu beanstanden und verstösst nicht gegen Art. 12 lit. a BGFA. Sodann verstösst auch der in den Betreibungsbegehren aufgeführte Forderungsgrund, der sachlich abgefasst ist und sich nicht gegen den Anzeiger persönlich richtet, nicht
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Anwaltsaufsichtskommission AAK-20-3 ARGVP 2021 3827
AR GVP 33/2021 Nr. 3827 Disziplinaranzeige. Verletzung von Berufsregeln (Art. 12 lit. a BGFA). Verhalten zwischen Anwälten. Die Einreichung von mehreren Betreibungsbegehren eines Rechtsanwaltes gegen einen Berufskollegen ist auf- grund der konkreten Umstände nicht zu beanstanden und verstösst nicht gegen Art. 12 lit. a BGFA. Sodann verstösst auch der in den Betreibungsbegehren aufgeführte Forderungsgrund, der sachlich abgefasst ist und sich nicht gegen den Anzeiger persönlich richtet, nicht
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