Abzüge vom Roheinkommen; Krankheitskosten (§ 40 lit. i StG). - Die Aufwendungen für eine infolge Sterilität medizinisch indizierte In-vitro-Fertilisation stellen Krankheitskosten dar.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
2004
Kantonale Steuern
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ändern (RGE vom 24. Januar 2002 in Sachen R. + C.B. mit Hinweis
auf Baur/Klöti/Koch/Meier/Ursprung, Kommentar zum Aargauer
Steuergesetz, Muri-Bern 1991, § 24 aStG N 267; B. Zwahlen, Die
einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Liegenschaftskosten,
Basel 1986, S. 109 und 119). Die Erstellung einer Ersatzbaute stellt
begrifflich niemals Unterhalt dar, weshalb deren Kosten nicht als ab-
ziehbare Unterhaltskosten betrachtet werden können (BGE vom
30. März 1999 in Sachen W., in: die neue Steuerpraxis 1999,
S. 99 ff.; StR 2002 S. 504; BVR 2000 S. 11 ff.).
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Abzüge vom Roheinkommen; Krankheitskosten (§ 40 lit. i StG).
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Die Aufwendungen für eine infolge Sterilität medizinisch indizierte
In-vitro-Fertilisation stellen Krankheitskosten dar.
18. November 2004 in Sachen W. + S.B., RV.2004.50116/K 9082
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Abzüge vom Roheinkommen; Krankheitskosten (§ 40 lit. i StG).
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Die Aufwendungen für eine Laserbehandlung zwecks Behebung
einer Sehstörung stellen Krankheitskosten dar.
27. Mai 2004 in Sachen R.S., RV.2004.50008/K 9033
Aus den Erwägungen
2. Die Rekurrentin hat im November 2002 zwecks Reduktion
der Kurzsichtigkeit und der Hornhautverkrümmung sowohl am lin-
ken als auch am rechten Auge am Augenlaserzentrum in Zürich La-
serbehandlungen durchführen lassen. Die Kosten beliefen sich auf
Fr. 7'000.--. Zusammen mit den damit verbundenen übrigen Kosten
(vorallem Bahnfahrten nach Zürich) macht sie für die Augenopera-
tionen Kosten von total Fr. 7'195.-- als Krankheitskosten geltend.
3. a) Gemäss § 40 lit. i StG können von den Einkünften die
Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten der steuerpflichtigen Per-
son und der von ihr unterhaltenen Personen abgezogen werden, so-
weit die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und diese 5 %