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3-RV.2017.16

Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern — 3-RV.2017.16

Ag Spezialverwaltungsgericht · 2017-05-24 · Deutsch AG

Berufskosten (§ 35 Abs. 1 lit. a StG, § 13 Abs. 1 StGV) Die Behauptung von Rückenschmerzen genügt nicht für die Gewährung von Fahrtkosten für die Zurücklegung des Arbeitsweges mit dem Personenwagen. Es ist arbeitsmedizinisch notorisch, dass es bei Rückenproblemen zentral ist, zwischen einer sitzenden und einer stehenden Position wechseln zu können.

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60 Berufskosten (§ 35 Abs. 1 lit. a StG, § 13 Abs. 1 StGV) Die Behauptung von Rückenschmerzen genügt nicht für die Gewährung von Fahrtkosten für die Zurücklegung des Arbeitsweges mit dem Perso nenwagen. Es ist arbeitsmedizinisch notorisch, dass es bei Rückenproble men zentral ist, zwischen einer sitzenden und einer stehenden Position wechseln zu können. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 24. Mai 2017 in Sachen I. + M.S. (3 RV.2017.16). 61 Ertrag aus unbeweglichem Vermögen; Eigenmietwert (§ 30 Abs. 1 lit. b StG) Voraussetzungen für eine temporäre Reduktion des Eigenmietwertes bei Baustellenlärm. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 24. Mai 2017 in Sachen H. + S.S. (3 RV.2016.153). Aus den Erwägungen 3. 3.1. A. und B. sind Gesamteigentümer des Grundstücks GB X. Da rauf befindet sich das Gebäude Nr. Y. Es ist heute unbestritten, dass der geschätzte jährliche Eigenmietwert CHF25'780.00 (100 %) be trägt. Umstritten ist im Rekursverfahren ausschliesslich die bean tragte temporäre Reduktion des Eigenmietwertes für das Jahr 2013. Wie bereits im SGE vom 18. September 2014 (3 RV.2014.80) in Sa chen der Rekurrenten rechtskräftig begründet wurde, ist dafür erstin stanzlich die Steuerkommission Z. zuständig.