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3-RV.2012.68

Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern — 3-RV.2012.68

Ag Spezialverwaltungsgericht · 2012-10-25 · Deutsch AG

Teilsatzbesteuerung (§ 45a StG) Das Teilsatzverfahren gemäss § 45a StG ist auch bei Ausschüttungen von Genossenschaften ohne Grundkapital anwendbar, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

2012

Kantonale Steuern

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Infolge der Vermietung der Liegenschaft in Indien mussten die

Rekurrenten nicht für doppelte Wohnungskosten aufkommen. Viel-

mehr mussten sie bloss die Wohnung in der Schweiz finanzieren, was

den Abzug der angemessenen schweizerischen Wohnungskosten

gestützt auf Art. 2 Abs. 2 lit. b ExpaV ausschliesst (vgl. Waldbur-

ger/Schmid, Gewinnungskostencharakter von besonderen Leistungen

des Arbeitsgebers an Expatriates, Schriftenreihe Finanzwirtschaft

und Finanzrecht, Band 91, Bern 1999, Rz. 150 ff.; Office fédéral de

la justice, Avis de droit du 6 septembre 2011, Déductions fiscales

accordées aux expatriés: Examen de la constitutionnalité et de la

légalité de l’ordonnance concernant les expatriés (Oexpa) du 3

octobre 2000 = VBP 2011.4, S. 52).

Der Umstand, dass die in Indien von Mai bis Dezember 2008

erzielten Mieteinnahmen von insgesamt CHF 1'896.00 um Einiges

geringer sind als die in der Schweiz in derselben Periode entstanden

Wohnungskosten, ändert nichts daran, dass die Vermietung der Lie-

genschaft in Indien den erwähnten Abzug ausschliesst. Bei der Diffe-

renz handelt es sich um Mehraufwendungen infolge des höheren

Preisniveaus in der Schweiz. Diese sind gemäss ständiger Praxis

nicht abziehbar (vgl. Merkblatt "Expatriates" des Kantonalen Steuer-

amtes vom 30. Juni 2008, gültig ab 2007, Ziff. 6).

Den Abzug der angemessenen Wohnungskosten in der Schweiz

hat die Vorinstanz für die Zeit von Mai bis Dezember 2008 demnach

zu Recht verweigert.

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Teilsatzbesteuerung (§ 45a StG)

Das Teilsatzverfahren gemäss § 45a StG ist auch bei Ausschüttungen von

Genossenschaften ohne Grundkapital anwendbar, wenn die übrigen

Voraussetzungen erfüllt sind.

Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 25. Oktober 2012 in

Sachen B. + M.W. (3-RV.2012.68).

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Allgemeine Abzüge; Einkauf in die Pensionskasse (§ 40 lit. d StG)

Sofern die selbständige Erwerbstätigkeit über das ordentliche AHV-Alter

hinaus weitergeführt wird und keine Altersleistungen aus dem BVG-Ob-