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XBE.2013.31

Aargau · 2013-06-13 · Deutsch AG

Art. 315a und Art. 310 ZGB; Sachzusammenhang und Prozessökonomie können es nahe legen, die im Rahmen eines kindesschutzrechtlichen Verfahrens zu beurteilende Eltern-Kind-Beziehung umfassend im Rahmen des hängigen Scheidungsverfahrens zu regeln. Für die erstmalige Beurteilung eines Obhutsentzugs besteht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kein Platz.

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Aargau Obergericht Kammer für Kindes-und Erwachsenenschutz 13.06.2013 XBE.2013.31

Art. 315a und Art. 310 ZGB; Sachzusammenhang und Prozessökonomie können es nahe legen, die im Rahmen eines kindesschutzrechtlichen Verfahrens zu beurteilende Eltern-Kind-Beziehung umfassend im Rahmen des hängigen Scheidungsverfahrens zu regeln. Für die erstmalige Beurteilung eines Obhutsentzugs besteht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kein Platz.

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