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WPR.2013.45

Aargau · 2013-03-20 · Deutsch AG

Ausschaffungshaft; Haftentlassungsgesuch; Haftverlängerung gestützt auf neuen Haftgrund Es ist nicht zu beanstanden, wenn das MIKA anlässlich einer Verhandlung betreffend Haftentlassung auf einen neuen Haftgrund abstellt und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Haftverlängerung beantragt (Erw. 3.3.).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 20.03.2013 WPR.2013.45

Ausschaffungshaft; Haftentlassungsgesuch; Haftverlängerung gestützt auf neuen Haftgrund Es ist nicht zu beanstanden, wenn das MIKA anlässlich einer Verhandlung betreffend Haftentlassung auf einen neuen Haftgrund abstellt und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Haftverlängerung beantragt (Erw. 3.3.).

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