Behandlung ohne Zustimmung - Urteilsunfähigkeit betreffend Behandlung ohne Zustimmung mit einem zusätzlichen Medikament trotz grundsätzlicher Krankheitseinsicht (Erw. 4.3.) - Eine Beschwerde gegen eine Behandlung ohne Zustimmung hat keine aufschiebende Wirkung (Erw. 6.).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 12.02.2013 WBE.2013.46
Behandlung ohne Zustimmung
- Urteilsunfähigkeit betreffend Behandlung ohne Zustimmung mit einem zusätzlichen Medikament trotz grundsätzlicher Krankheitseinsicht (Erw. 4.3.)
- Eine Beschwerde gegen eine Behandlung ohne Zustimmung hat keine aufschiebende Wirkung (Erw. 6.).
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