Übertragung der Entlassungszuständigkeit gemäss Art. 428 Abs. 2 ZGB Es ist unzulässig, dass das Familiengericht die Entlassungszuständigkeit an eine Einrichtung ohne ärztliche Leitung überträgt, da die Anordnung einer Nachbetreuung nur durch das Familiengericht möglich ist.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 29.01.2013 WBE.2013.25
Übertragung der Entlassungszuständigkeit gemäss Art. 428 Abs. 2 ZGB Es ist unzulässig, dass das Familiengericht die Entlassungszuständigkeit an eine Einrichtung ohne ärztliche Leitung überträgt, da die Anordnung einer Nachbetreuung nur durch das Familiengericht möglich ist.
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