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WBE.2011.35

Aargau · 2011-05-20 · Deutsch AG

Taxiwesen; Voraussetzungen der Vergabe von Standplätzen - Ein Taxireglement des Gemeinderates mit einer generellen Bewilligungspflicht für das Anbieten von Taxifahrten ist verfassungswidrig. - Gestützt auf das Baugesetz kann der Gemeinderat die Benützung öffentlicher Standplätze einer Bewilligungspflicht unterstellen. - Ein guter Leumund ist ein zulässiges Kriterium bei der Vergabe eines Taxistandplatzes auf öffentlichem Grund.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 20.05.2011 WBE.2011.35

Taxiwesen; Voraussetzungen der Vergabe von Standplätzen

- Ein Taxireglement des Gemeinderates mit einer generellen Bewilligungspflicht für das Anbieten von Taxifahrten ist verfassungswidrig.

- Gestützt auf das Baugesetz kann der Gemeinderat die Benützung öffentlicher Standplätze einer Bewilligungspflicht unterstellen.

- Ein guter Leumund ist ein zulässiges Kriterium bei der Vergabe eines Taxistandplatzes auf öffentlichem Grund.

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