Taxiwesen; Voraussetzungen der Vergabe von Standplätzen - Ein Taxireglement des Gemeinderates mit einer generellen Bewilligungspflicht für das Anbieten von Taxifahrten ist verfassungswidrig. - Gestützt auf das Baugesetz kann der Gemeinderat die Benützung öffentlicher Standplätze einer Bewilligungspflicht unterstellen. - Ein guter Leumund ist ein zulässiges Kriterium bei der Vergabe eines Taxistandplatzes auf öffentlichem Grund.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 20.05.2011 WBE.2011.35
Taxiwesen; Voraussetzungen der Vergabe von Standplätzen
- Ein Taxireglement des Gemeinderates mit einer generellen Bewilligungspflicht für das Anbieten von Taxifahrten ist verfassungswidrig.
- Gestützt auf das Baugesetz kann der Gemeinderat die Benützung öffentlicher Standplätze einer Bewilligungspflicht unterstellen.
- Ein guter Leumund ist ein zulässiges Kriterium bei der Vergabe eines Taxistandplatzes auf öffentlichem Grund.
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