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WBE.2011.325

Aargau · 2012-06-18 · Deutsch AG

Parteientschädigung; Verrechnung - Bestätigung der Praxis zur Verrechnung der Quoten bei teilweisem Obsiegen / Unterliegen. Die Quoten sind auch dann zu verrechnen, wenn nur eine Partei anwaltlich vertreten ist. - Eine Verrechnung von Parteikosten mit Verfahrenskosten darf nicht bereits im Entscheid verfügt werden.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 18.06.2012 WBE.2011.325

Parteientschädigung; Verrechnung - Bestätigung der Praxis zur Verrechnung der Quoten bei teilweisem Obsiegen / Unterliegen. Die Quoten sind auch dann zu verrechnen, wenn nur eine Partei anwaltlich vertreten ist. - Eine Verrechnung von Parteikosten mit Verfahrenskosten darf nicht bereits im Entscheid verfügt werden.

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