Aufnahme von Kindern zur Adoption - Die Adoptionsbewilligung darf nach umfassender Untersuchung aller wesentlichen Umstände erteilt werden. - Im Vordergrund steht die Erziehung des Kindes und eine günstige Prognose. - Die Erfahrungen einer Fachperson sind offenzulegen. - Risikobeurteilung auf der Grundlage objektiver Anhaltspunkte.
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 06.07.2011 WBE.2011.31
Aufnahme von Kindern zur Adoption
- Die Adoptionsbewilligung darf nach umfassender Untersuchung aller wesentlichen Umstände erteilt werden.
- Im Vordergrund steht die Erziehung des Kindes und eine günstige Prognose.
- Die Erfahrungen einer Fachperson sind offenzulegen.
- Risikobeurteilung auf der Grundlage objektiver Anhaltspunkte.
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