opencaselaw.ch

WBE.2011.31

Aargau · 2011-07-06 · Deutsch AG

Aufnahme von Kindern zur Adoption - Die Adoptionsbewilligung darf nach umfassender Untersuchung aller wesentlichen Umstände erteilt werden. - Im Vordergrund steht die Erziehung des Kindes und eine günstige Prognose. - Die Erfahrungen einer Fachperson sind offenzulegen. - Risikobeurteilung auf der Grundlage objektiver Anhaltspunkte.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 06.07.2011 WBE.2011.31

Aufnahme von Kindern zur Adoption

- Die Adoptionsbewilligung darf nach umfassender Untersuchung aller wesentlichen Umstände erteilt werden.

- Im Vordergrund steht die Erziehung des Kindes und eine günstige Prognose.

- Die Erfahrungen einer Fachperson sind offenzulegen.

- Risikobeurteilung auf der Grundlage objektiver Anhaltspunkte.

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer