opencaselaw.ch

WBE.2010.281

Aargau · 2011-02-23 · Deutsch AG

Kindergartenzuteilung - Die Abweisung eines Gesuches um Umteilung in einen andern Kindergarten stellt eine Verfügung dar. - Die Abgrenzung schulorganisatorischer Massnahmen von Realakten. - Nichteintretensentscheide, welche eine anfechtbare Verfügung verneinen, können mit Beschwerde angefochten werden.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 23.02.2011 WBE.2010.281

Kindergartenzuteilung

- Die Abweisung eines Gesuches um Umteilung in einen andern Kindergarten stellt eine Verfügung dar.

- Die Abgrenzung schulorganisatorischer Massnahmen von Realakten.

- Nichteintretensentscheide, welche eine anfechtbare Verfügung verneinen, können mit Beschwerde angefochten werden.

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer