Kindergartenzuteilung - Die Abweisung eines Gesuches um Umteilung in einen andern Kindergarten stellt eine Verfügung dar. - Die Abgrenzung schulorganisatorischer Massnahmen von Realakten. - Nichteintretensentscheide, welche eine anfechtbare Verfügung verneinen, können mit Beschwerde angefochten werden.
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 23.02.2011 WBE.2010.281
Kindergartenzuteilung
- Die Abweisung eines Gesuches um Umteilung in einen andern Kindergarten stellt eine Verfügung dar.
- Die Abgrenzung schulorganisatorischer Massnahmen von Realakten.
- Nichteintretensentscheide, welche eine anfechtbare Verfügung verneinen, können mit Beschwerde angefochten werden.
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