Abzugsfähige Fahrtkosten bei fixen und flexiblen Arbeitszeiten; Zumutbarkeit der Nutzung einer Park & Ride-Variante - Der zeitliche Mehraufwand ist für Tage mit fixen und flexiblen Arbeitszeiten separat zu berechnen (Erw. 4.4). - Der zumutbare zeitliche Mehraufwand von 60 Minuten gilt auch für die Benützung einer Park & Ride-Variante (Erw. 4.4.2.).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 02.12.2009 WBE.2009.265
Abzugsfähige Fahrtkosten bei fixen und flexiblen Arbeitszeiten; Zumutbarkeit der Nutzung einer Park & Ride-Variante
- Der zeitliche Mehraufwand ist für Tage mit fixen und flexiblen Arbeitszeiten separat zu berechnen (Erw. 4.4).
- Der zumutbare zeitliche Mehraufwand von 60 Minuten gilt auch für die Benützung einer Park & Ride-Variante (Erw. 4.4.2.).
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