Weisung betreffend Wohnungssuche nach einem Umzug in eine andere Gemeinde. - Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde steht es der neuen Wohngemeinde frei, dem Sozialhilfeempfänger erneut die Weisung zu erteilen, eine günstigere Wohnung zu suchen. Die Kürzung bis zur Höhe des richtlinienkonformen Mietzinses darf jedoch nicht bereits mit der Auflage / Weisung erfolgen (Erw. 3.2.2). - Dem Sozialhilfebezüger muss eine genügend grosse Zeitspanne eingeräumt werden, um den Wohnungswechsel vollziehen zu können (Erw. 3.2.3).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 03.11.2008 WBE.2008.69
Weisung betreffend Wohnungssuche nach einem Umzug in eine andere Gemeinde.
- Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde steht es der neuen Wohngemeinde frei, dem Sozialhilfeempfänger erneut die Weisung zu erteilen, eine günstigere Wohnung zu suchen. Die Kürzung bis zur Höhe des richtlinienkonformen Mietzinses darf jedoch nicht bereits mit der Auflage / Weisung erfolgen (Erw. 3.2.2).
- Dem Sozialhilfebezüger muss eine genügend grosse Zeitspanne eingeräumt werden, um den Wohnungswechsel vollziehen zu können (Erw. 3.2.3).
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