Bereinigung der Angebote. - Anforderungen an die Offertbereinigung. - Transparenzgebot; Gleichbehandlungsgrundsatz (Erw. 4.2.2). - Eine nachträgliche Abänderung eines wesentlichen Teils des Angebots sowohl in inhaltlicher als auch in preislicher Hinsicht ist unzulässig (Erw. 4.3.1).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 23.06.2008 WBE.2008.51
Bereinigung der Angebote.
- Anforderungen an die Offertbereinigung.
- Transparenzgebot; Gleichbehandlungsgrundsatz (Erw. 4.2.2).
- Eine nachträgliche Abänderung eines wesentlichen Teils des Angebots sowohl in inhaltlicher als auch in preislicher Hinsicht ist unzulässig (Erw. 4.3.1).
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