Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen im Freiheitsentzug. - Zusammensetzung und Verfahren vor der Fachkommission. - Die Empfehlungen der Fachkommission sind mit einem Gutachten vergleichbar, weshalb für die Mitglieder die Ausstandsgründe für Sachverständige gelten. - Anwendbar sind darüber hinaus die Ausstands- und Ablehnungsgründe des kantonalen Rechts.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 13.03.2008 WBE.2008.38
Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen im Freiheitsentzug.
- Zusammensetzung und Verfahren vor der Fachkommission.
- Die Empfehlungen der Fachkommission sind mit einem Gutachten vergleichbar, weshalb für die Mitglieder die Ausstandsgründe für Sachverständige gelten.
- Anwendbar sind darüber hinaus die Ausstands- und Ablehnungsgründe des kantonalen Rechts.
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