opencaselaw.ch

WBE.2008.298

Aargau · 2008-11-25 · Deutsch AG

Einladungsverfahren; Beschwerdelegitimation. - In einem Einladungsverfahren ist die Vergabestelle berechtigt, nur Anbietende eines bestimmten Produkts einzuladen. Eine Unterakkordantin, die das Produkt nicht anbietet, gehört nicht zu den potentiellen Anbietern und ist deshalb nicht befugt, den Inhalt der Submissionsunterlagen als diskriminierend anzufechten.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 25.11.2008 WBE.2008.298

Einladungsverfahren; Beschwerdelegitimation.

- In einem Einladungsverfahren ist die Vergabestelle berechtigt, nur Anbietende eines bestimmten Produkts einzuladen. Eine Unterakkordantin, die das Produkt nicht anbietet, gehört nicht zu den potentiellen Anbietern und ist deshalb nicht befugt, den Inhalt der Submissionsunterlagen als diskriminierend anzufechten.

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer