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WBE.2007.52

Aargau · 2007-11-29 · Deutsch AG

Bemessen der Verfahrenskosten bei der Vereinigung von Verfahren und bei Rückweisung. - Die Vereinigung von Beschwerdeverfahren verändert das Kostenrisiko der beteiligten Parteien nicht (Erw. 3.1-3.3). - Ein verminderter Bearbeitungsaufwand aus einer Vereinigung von Beschwerdeverfahren führt zu einer Reduktion der jeweiligen Staatsgebühr (Erw. 3.2). - Wirkung einer Verfahrensvereinigung auf die Bemessung der Parteientschädigung (Erw. 4.3.3). - Die getrennte Berechnung der Parteientschädigung in Verfahrensstadien vor und nach einer Rückweisung ist im AnwT nicht vorgesehen (Erw. 4.3.3).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 29.11.2007 WBE.2007.52

Bemessen der Verfahrenskosten bei der Vereinigung von Verfahren und bei Rückweisung.

- Die Vereinigung von Beschwerdeverfahren verändert das Kostenrisiko der beteiligten Parteien nicht (Erw. 3.1-3.3).

- Ein verminderter Bearbeitungsaufwand aus einer Vereinigung von Beschwerdeverfahren führt zu einer Reduktion der jeweiligen Staatsgebühr (Erw. 3.2).

- Wirkung einer Verfahrensvereinigung auf die Bemessung der Parteientschädigung (Erw. 4.3.3).

- Die getrennte Berechnung der Parteientschädigung in Verfahrensstadien vor und nach einer Rückweisung ist im AnwT nicht vorgesehen (Erw. 4.3.3).

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