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WBE.2007.359

Aargau · 2008-06-26 · Deutsch AG

Noven im Rückweisungsverfahren. - Eine Rückweisung bewirkt, dass das Verfahren in den Zustand vor Erlass des aufgehobenen Entscheids zurückversetzt wird. - In einem Rückweisungsverfahren hat die Instanz, an welche das Verfahren zurückgewiesen wird, gestützt auf den Untersuchungsgrundsatz alle bis zum Zeitpunkt ihres erneuten Entscheids eingegangenen Beweismittel zu berücksichtigen.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 26.06.2008 WBE.2007.359

Noven im Rückweisungsverfahren.

- Eine Rückweisung bewirkt, dass das Verfahren in den Zustand vor Erlass des aufgehobenen Entscheids zurückversetzt wird.

- In einem Rückweisungsverfahren hat die Instanz, an welche das Verfahren zurückgewiesen wird, gestützt auf den Untersuchungsgrundsatz alle bis zum Zeitpunkt ihres erneuten Entscheids eingegangenen Beweismittel zu berücksichtigen.

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