Auslandaufenthalt (Ferien) eines Sozialhilfeempfängers. - Der Unterstützungswohnsitz wird durch einen vorübergehenden Ferienaufenthalt im Ausland nicht verändert oder unterbrochen (Erw. 2.1). - § 10 Abs. 5 lit. a SPV regelt die Finanzierung von Zusatzkosten, die mit Urlaubs- und Erholungsaufenthalten verbunden sind (Erw. 2.3). - Kürzung der Sozialhilfe wegen Verletzung der Meldepflicht (Erw. 3).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 20.02.2008 WBE.2007.254/255
Auslandaufenthalt (Ferien) eines Sozialhilfeempfängers.
- Der Unterstützungswohnsitz wird durch einen vorübergehenden Ferienaufenthalt im Ausland nicht verändert oder unterbrochen (Erw. 2.1).
- § 10 Abs. 5 lit. a SPV regelt die Finanzierung von Zusatzkosten, die mit Urlaubs- und Erholungsaufenthalten verbunden sind (Erw. 2.3).
- Kürzung der Sozialhilfe wegen Verletzung der Meldepflicht (Erw. 3).
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