Art. 17 Abs. 1 IVG; Art. 28a Abs. 3 IVG; Art. 27bis IVV Rentenrevision infolge Statuswechsel: Mit der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung von Art. 27bis IVV und der dadurch geänderten Berechnungsart wurde dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen Di Trizio gegen die Schweiz Rechnung getragen. Namentlich fällt die bisherige doppelte Berücksichtigung der Teilerwerbstätigkeit weg. Seither besteht kein Anlass mehr, dem Urteil Di Trizio gleich oder ähnlich gelagerte Fälle generell von einer Revision auszuschliessen, selbst wenn der Statuswechsel die einzige wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne von Art. 17 Abs. 1 ATSG darstellt. Anwendung der gemischten Methode.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Versicherungsgericht 12.12.2018 VBE.2018.385
Art. 17 Abs. 1 IVG; Art. 28a Abs. 3 IVG; Art. 27bis IVV Rentenrevision infolge Statuswechsel: Mit der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung von Art. 27bis IVV und der dadurch geänderten Berechnungsart wurde dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen Di Trizio gegen die Schweiz Rechnung getragen. Namentlich fällt die bisherige doppelte Berücksichtigung der Teilerwerbstätigkeit weg. Seither besteht kein Anlass mehr, dem Urteil Di Trizio gleich oder ähnlich gelagerte Fälle generell von einer Revision auszuschliessen, selbst wenn der Statuswechsel die einzige wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne von Art. 17 Abs. 1 ATSG darstellt. Anwendung der gemischten Methode.
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