Gebäudewasserversicherung. Versicherte Kosten für Leckortung und Grabarbeiten bei schadhaften Leitungen. - Leistungskürzungsgründe sind vom Versicherungsamt zu beweisen (Erw. 2.2.1.1.). - Schuldhafte Verletzung von Sorgfaltspflichten als Leistungskürzungsgrund im vorliegenden Fall (Hauszuleitung ausserhalb des Gebäudes) verneint (Erw. 2.2.1.2.).
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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 16.08.2000 SV.2000.50003 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 16.08.2000 SV.2000.50003 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 16.08.2000 SV.2000.50003
Gebäudewasserversicherung. Versicherte Kosten für Leckortung und Grabarbeiten bei schadhaften Leitungen.
- Leistungskürzungsgründe sind vom Versicherungsamt zu beweisen (Erw. 2.2.1.1.).
- Schuldhafte Verletzung von Sorgfaltspflichten als Leistungskürzungsgrund im vorliegenden Fall (Hauszuleitung ausserhalb des Gebäudes) verneint (Erw. 2.2.1.2.).
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen