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SV.1998.50003

Aargau · 2000-06-29 · Deutsch AG

Gebäudeversicherung, Brandschaden: Schadenminderungsmassnahmen. - Notwendige Schadenminderungsmassnahmen, welche den vom AVA zu vergütenden Schaden reduzierten, sind vom AVA auch dann zu entschädigen, wenn es die Schadenminderungsmassnahmen nicht in Auftrag gab. - Dagegen sind Schadenminderungsmassnahmen, welche den Betriebsschaden reduzieren, vom AVA nicht zu vergüten, da es den Betriebsschaden als solchen nicht zu ersetzen hat.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 29.06.2000 SV.1998.50003 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 29.06.2000 SV.1998.50003 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 29.06.2000 SV.1998.50003

Gebäudeversicherung, Brandschaden: Schadenminderungsmassnahmen.

- Notwendige Schadenminderungsmassnahmen, welche den vom AVA zu vergütenden Schaden reduzierten, sind vom AVA auch dann zu entschädigen, wenn es die Schadenminderungsmassnahmen nicht in Auftrag gab.

- Dagegen sind Schadenminderungsmassnahmen, welche den Betriebsschaden reduzieren, vom AVA nicht zu vergüten, da es den Betriebsschaden als solchen nicht zu ersetzen hat.

Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen