opencaselaw.ch

SBK.2011.305

Aargau · 2011-12-06 · Deutsch AG

Art. 352, 363 Abs. 1 StPO; Art. 46 Abs. 3 StGB - Das zur Beurteilung des neuen Verbrechens oder Vergehens zuständige Gericht entscheidet gemäss Art. 46 Abs. 3 StGB auch über den Widerruf aufgrund neuer Delinquenz. Das Verfahren bei selbständigen nachträglichen Entscheiden gemäss Art. 363 ff. StPO kommt nicht zur Anwendung (E. 2.2. und 2.3). - Eine allfällige Widerrufsstrafe ist für die Strafobergrenze von sechs Monaten gemäss Art. 352 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 StPO miteinzuberechnen. Steht der Widerruf einer aufgeschobenen Strafe von mehr als sechs Monaten zur Diskussion, begeht die Staatsanwaltschaft eine Kompetenzanmassung, wenn sie einen Strafbefehl erlässt (E. 2.6). - Die fehlende sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft ist als schwerer Verfahrensfehler zu betrachten, welcher Nichtigkeit des Strafbefehls zur Folge hat (E. 2.7).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Strafgericht 06.12.2011 SBK.2011.305

Art. 352, 363 Abs. 1 StPO; Art. 46 Abs. 3 StGB

- Das zur Beurteilung des neuen Verbrechens oder Vergehens zuständige Gericht entscheidet gemäss Art. 46 Abs. 3 StGB auch über den Widerruf aufgrund neuer Delinquenz. Das Verfahren bei selbständigen nachträglichen Entscheiden gemäss Art. 363 ff. StPO kommt nicht zur Anwendung (E. 2.2. und 2.3).

- Eine allfällige Widerrufsstrafe ist für die Strafobergrenze von sechs Monaten gemäss Art. 352 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 StPO miteinzuberechnen. Steht der Widerruf einer aufgeschobenen Strafe von mehr als sechs Monaten zur Diskussion, begeht die Staatsanwaltschaft eine Kompetenzanmassung, wenn sie einen Strafbefehl erlässt (E. 2.6).

- Die fehlende sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft ist als schwerer Verfahrensfehler zu betrachten, welcher Nichtigkeit des Strafbefehls zur Folge hat (E. 2.7).

Aargau Obergericht Strafgericht Argovie Strafgericht Argovia Strafgericht Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen