Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge 2. Säule zwecks Wohneigentumsförderung; Jahressteuer (§ 34 Abs. 3 lit. a aStG). - Bei Rückzahlung einer Kapitalleistung aus 2. Säule bei Veräusserung des damit erworbenen Wohneigentums ist die erneute Kapitalleistung zwecks Wiedererwerb von Wohneigentum wiederum voll steuerpflichtig.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 30.08.2001 RV. 2001.50061
Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge 2. Säule zwecks Wohneigentumsförderung; Jahressteuer (§ 34 Abs. 3 lit. a aStG).
- Bei Rückzahlung einer Kapitalleistung aus 2. Säule bei Veräusserung des damit erworbenen Wohneigentums ist die erneute Kapitalleistung zwecks Wiedererwerb von Wohneigentum wiederum voll steuerpflichtig.
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