Abzüge vom Roheinkommen; Weiterbildungskosten (§ 35 Abs. 1 lit. e StG). - Die Kosten, die im Rahmen einer steuerlich anerkannten Weiterbildung anfallen, sind nur abzugsfähig, wenn sie notwendig sind. Die Kosten für Fahrten zur Lerngruppe sind deshalb nicht als Weiterbildungskosten abziehbar.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 26.02.2004 RV.2003.50349
Abzüge vom Roheinkommen; Weiterbildungskosten (§ 35 Abs. 1 lit. e StG).
- Die Kosten, die im Rahmen einer steuerlich anerkannten Weiterbildung anfallen, sind nur abzugsfähig, wenn sie notwendig sind. Die Kosten für Fahrten zur Lerngruppe sind deshalb nicht als Weiterbildungskosten abziehbar.
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