Haftung bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe (§ 22 Abs. 2 StG). - Anteilige Haftung jedes Ehegatten auch in Bezug auf jene offenen, d.h. unbezahlten Steuerforderungen, die noch während der ungetrennten Ehe entstanden sind. - Zeitpunkt der Anrechnung individueller Zahlungen eines Ehegatten an seinen Haftungsanteil.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 29.04.2004 RV.2003.50320
Haftung bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe (§ 22 Abs. 2 StG).
- Anteilige Haftung jedes Ehegatten auch in Bezug auf jene offenen, d.h. unbezahlten Steuerforderungen, die noch während der ungetrennten Ehe entstanden sind.
- Zeitpunkt der Anrechnung individueller Zahlungen eines Ehegatten an seinen Haftungsanteil.
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