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RV.2003.50254

Aargau · 2003-12-18 · Deutsch AG

Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (§ 44 StG). - § 44 StG ist nur auf Kapitalleistungen anzuwenden, die an die Stelle periodischer Leistungen treten und nach dem normalen Lauf der Dinge ordentlicherweise auch durch periodische Zahlungen abgegolten werden.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 18.12.2003 RV.2003.50254

Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (§ 44 StG).

- § 44 StG ist nur auf Kapitalleistungen anzuwenden, die an die Stelle periodischer Leistungen treten und nach dem normalen Lauf der Dinge ordentlicherweise auch durch periodische Zahlungen abgegolten werden.

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