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RV.2001.50116

Aargau · 2001-11-22 · Deutsch AG

Abzüge vom Roheinkommen bei Jahressteuer (§ 24 aStG). - Abzüge für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Einkünften entstanden sind, welche unter die Jahressteuer fallen. - Ausgeschlossen sind nur die besonderen Abzüge und Steuerfreibeträge, nicht aber die für die Erzielung des Einkommens unmittelbar notwendigen Aufwendungen.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 22.11.2001 RV.2001.50116

Abzüge vom Roheinkommen bei Jahressteuer (§ 24 aStG).

- Abzüge für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Einkünften entstanden sind, welche unter die Jahressteuer fallen.

- Ausgeschlossen sind nur die besonderen Abzüge und Steuerfreibeträge, nicht aber die für die Erzielung des Einkommens unmittelbar notwendigen Aufwendungen.

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