Sofortabschreibung auf beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens (§ 24 lit. b Ziff. 2 aStG, § 15 aStGV) - Sind die Buchungsvorschriften gemäss § 15 Abs. 2 aStGV erfüllt und liegt die Abschreibungstabelle vor, ist die Sofortabschreibung zu gewähren. Weitergehende formelle Anforderungen müssen nicht erfüllt werden.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 11.10.2001 RV.2001.50032
Sofortabschreibung auf beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens (§ 24 lit. b Ziff. 2 aStG, § 15 aStGV)
- Sind die Buchungsvorschriften gemäss § 15 Abs. 2 aStGV erfüllt und liegt die Abschreibungstabelle vor, ist die Sofortabschreibung zu gewähren. Weitergehende formelle Anforderungen müssen nicht erfüllt werden.
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