Abzüge vom Roheinkommen; Schuldzinsen (§ 24 lit. c Ziff. 1 StG). - Ein Konkubinatspartner, welcher gestützt auf eine interne Abmachung die Hypothekarzinsen einer gemeinsamen Liegenschaft vollumfänglich begleicht, kann diese im vollen Umfang abziehen, sofern beide Konkubinatspartner gegenüber der Hypothekargläubigerin solidarisch haften.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 14.12.2000 RV.2000.50268
Abzüge vom Roheinkommen; Schuldzinsen (§ 24 lit. c Ziff. 1 StG).
- Ein Konkubinatspartner, welcher gestützt auf eine interne Abmachung die Hypothekarzinsen einer gemeinsamen Liegenschaft vollumfänglich begleicht, kann diese im vollen Umfang abziehen, sofern beide Konkubinatspartner gegenüber der Hypothekargläubigerin solidarisch haften.
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