Einkommenssteuertarif B; geschiedene Eltern (§ 17 Abs. 3 StG). - Es ist beiden Elternteilen der Einkommenssteuertarif B zu gewähren, wenn sich die gemeinsamen Kinder aufgrund der unmittelbaren Nähe der getrennten Wohnsitze der geschiedenen Eltern etwa gleich viel bei Vater und Mutter aufhalten und der Kinderabzug gemäss § 31 Abs. 1 lit. a StG halbiert wird.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 13.04.2000 RV.1999.50168
Einkommenssteuertarif B; geschiedene Eltern (§ 17 Abs. 3 StG).
- Es ist beiden Elternteilen der Einkommenssteuertarif B zu gewähren, wenn sich die gemeinsamen Kinder aufgrund der unmittelbaren Nähe der getrennten Wohnsitze der geschiedenen Eltern etwa gleich viel bei Vater und Mutter aufhalten und der Kinderabzug gemäss § 31 Abs. 1 lit. a StG halbiert wird.
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