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RV.1999.50168

Aargau · 2000-04-13 · Deutsch AG

Einkommenssteuertarif B; geschiedene Eltern (§ 17 Abs. 3 StG). - Es ist beiden Elternteilen der Einkommenssteuertarif B zu gewähren, wenn sich die gemeinsamen Kinder aufgrund der unmittelbaren Nähe der getrennten Wohnsitze der geschiedenen Eltern etwa gleich viel bei Vater und Mutter aufhalten und der Kinderabzug gemäss § 31 Abs. 1 lit. a StG halbiert wird.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 13.04.2000 RV.1999.50168

Einkommenssteuertarif B; geschiedene Eltern (§ 17 Abs. 3 StG).

- Es ist beiden Elternteilen der Einkommenssteuertarif B zu gewähren, wenn sich die gemeinsamen Kinder aufgrund der unmittelbaren Nähe der getrennten Wohnsitze der geschiedenen Eltern etwa gleich viel bei Vater und Mutter aufhalten und der Kinderabzug gemäss § 31 Abs. 1 lit. a StG halbiert wird.

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