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RV.1997.50219

Aargau · 2000-02-03 · Deutsch AG

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler; Geschäfts-/Privatvermögen (§ 22 Abs. 1 lit. b StG) - An den Nachweis, dass die Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft zum Privatvermögen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers gehört, sind strenge Anforderungen zu stellen.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 03.02.2000 RV.1997.50219

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler; Geschäfts-/Privatvermögen (§ 22 Abs. 1 lit. b StG)

- An den Nachweis, dass die Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft zum Privatvermögen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers gehört, sind strenge Anforderungen zu stellen.

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